Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend AGB) finden Anwendung auf sämtliche Leistungen (nachstehend zusammengefasst als Software-Lösungen) für Dritte (nachstehend Kunde) durch die OXL AG. Der genaue Vertragsgegenstand und der Umfang der Leistungen ergeben sich aus der schriftlichen Vereinbarung bzw. aus der Offerte von OXL AG.
Art. 1.2 Geltungsbereich
Die OXL AG legt die AGB jeweils ihrer Offerte bei. Diese weist auf die Anwendbarkeit der AGB hin. Mit Annahme der Offerte anerkennt der Kunde die Geltung der AGB. Änderungen und Nebenabreden zu den AGB sind nur wirksam, soweit sie von beiden Parteien schriftlich bestätigt wurden.
Art. 2. Rechte
Der Kunde darf die Software-Lösung, die Datenträger und Dokumentation im vorgesehenen Umfange selbst benutzen, nicht aber an Dritte weitergeben. Das Eigentum, das Recht zur Änderung und Weiterentwicklung und das Recht zur weiteren (auch kommerziellen) Verwendung der Software-Lösung verbleiben bei OXL AG. Die Vertragsparteien können eine davon abweichende schriftliche Regelung vereinbaren. Jede Erweiterung oder Änderung der Software-Lösung durch den Kunden benötigt die schriftliche vorgängige Zustimmung von OXL AG. Der Kunde darf für Sicherheitszwecke Kopien der Software-Lösung erstellen. Die Verwendung für andere Zwecke benötigt die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der OXL AG.
Art. 3. Gewährleistung
OXL AG steht dem Kunden für die sorgfältige Erbringung ihrer Leistungen ein. Der Kunde ist sich bewusst, dass auch bei sorgfältigster Software-Entwicklung und Beratung Fehler nicht vollständig vermieden werden können. Die OXL AG kann demnach nicht für die vollständige Erreichung aller gesetzten Ziele einstehen. Die OXL AG verpflichtet sich jedoch zur sorgfältigen Ausführung und liefert qualitativ hochwertige Software-Lösungen. OXL AG verpflichtet sich weiter zur sorgfältigen Auswahl, Ausbildung und fachmännischen Arbeitsweise der eingesetzten Mitarbeitenden sowie zu deren Überwachung. Im Rahmen der Gewährleistung behebt OXL AG alle Fehler, die nachweisbar auf die Unsorgfalt ihrer Angestellten zurückgehen. Der Kunde hält dafür eine einwandfreie Fehlerdokumentation bereit. Die Garantiefrist dauert 3 Monate. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die die OXL AG nicht zu vertreten hat, insbesondere höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Einflüsse.
Art. 4. Weitere Haftung
OXL AG haftet für vom Kunden nachgewiesene Schäden, die ihm infolge einer Vertragsverletzung durch OXL AG entstehen, es sei denn, OXL AG weise nach, dass sie an dem Schaden kein Verschulden trifft. Anspruch auf Ersatz des Schadens steht dem Kunden jedoch nur zu, wenn der Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig von einem Mitarbeiter von OXL AG verursacht worden ist. Weitergehende Schadenersatzansprüche, insbesondere für Vermögensschäden, sind soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. OXL AG haftet insbesondere nicht für Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder Datenverluste. OXL AG lehnt die Haftung für jegliche nicht vertragsgemässe Verwendung der Hard- und Software durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Dritte ab.
Art. 5. Mitwirkungs- und Informationspflichten
Die Parteien informieren sich gegenseitig und rechtzeitig über besondere technische Voraussetzungen sowie über gesetzliche, behördliche und andere Vorschriften, soweit sie für die Ausführung und den Gebrauch der Programme von Bedeutung sind. Der Kunde bezeichnet gegenüber OXL AG eine Kontaktperson und eine Stellvertretung. Der Kunde gewährleistet den notwendigen Zugang zu Daten und Arbeitsplätzen und gibt der OXL AG gewissenhaft Auskunft bei projektbezogenen Fragen. Der Kunde kontrolliert die Arbeiten der OXL AG und nimmt die Software-Lösung fristgerecht ab. Die Parteien haben sich frühzeitig über alles zu unterrichten, was die Erfüllung des Vertrags gefährden könnte.
Art. 6. Termine
Termine werden individuell und schriftlich vereinbart. Unter folgenden Umständen können diese verschoben werden:
Wenn OXL AG Angaben, die sie für die Ausführung benötigt, nicht rechtzeitig erhält oder wenn der Kunde sie nachträglich ändert. Wenn der Kunde mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist, insbesondere bei Zahlungsverzug. Wenn Ereignisse eintreten, die ausserhalb des Verantwortungsbereichs von OXL AG liegen, wie Naturereignisse, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle, erhebliche Betriebsstörungen, Streiks, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen. OXL AG informiert den Kunden über solche Vorfälle und zeigt ihm an, bis zu welchem Termin die Arbeiten ausgeführt werden können.
Sind die Verzögerungen nachweisbar von OXL AG verschuldet, hat der Kunde eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung anzusetzen. Erfüllt OXL AG bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht, darf der Kunde auf die nachträgliche Leistung verzichten oder vom Vertrag zurücktreten.
Art. 7. Vorzeitige Kündigung
Wird das Projekt vorzeitig abgebrochen, wird die bereits geleistete Arbeit nach Aufwand zum Beratungstarif pro Stunde honoriert. Der Kunde übernimmt zudem die bisherigen Auslagen von OXL AG. Ist der Abbruch nicht auf das Verschulden von OXL AG zurückzuführen, schuldet der Kunde OXL AG zusätzlich 15% des offerierten Gesamtbetrages. Der Kunde muss jedoch auf keinen Fall mehr als den offerierten Preis zahlen.
Art. 8. Abnahmeverfahren
Der Kunde verpflichtet sich, die Software-Lösung zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt der Kunde die Anzeige innerhalb von 20 Arbeitstagen seit der Übergabe der Software-Lösung, gelten die Funktionen als erfüllt und die Lieferung als genehmigt. Nachträgliche Korrekturwünsche werden zum Beratungstarif pro Stunde ausgeführt. Zeigen sich später innerhalb der Garantiefrist Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht hätten entdeckt werden können, hat sie der Kunde OXL AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Lieferung trotz dieser Mängel als genehmigt.
Art. 9. Preise
Es gelten die offerierten Preise. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vermerkt, in Schweizerfranken exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ergeben sich wegen Änderungen des Projekts für OXL AG unvorhergesehene Aufwendungen, wird der zusätzliche Aufwand zum Beratungstarif pro Stunde verrechnet. Dasselbe gilt für Aufwendungen, die durch mangelhafte Voraussetzungen beim Kunden entstehen. Kostenüberschreitungen werden dem Kunden frühzeitig angezeigt.
Art. 10. Geld-zurück-Garantie
Die OXL AG verpflichtet sich zur Rückzahlung von 30% des erarbeiteten Honorars, wenn ein Projekt wegen begründeter Unzufriedenheit des Kunden mit der Leistung der OXL AG innerhalb der ersten 10 Tage des Projekts abgebrochen werden muss.
Art. 11. Zahlungsbedingungen
Der Kunde verpflichtet sich, die Rechnungen von OXL AG innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Die Parteien können Teilzahlungen vereinbaren. OXL AG kann eine angemessene Vorauszahlung (je nach Auftragsvolumen 30-50%) verlangen. Verweigert der Kunde die Vorauszahlung, kann OXL AG den Vertrag fristlos kündigen. Die bereits geleisteten Arbeitsstunden kann OXL AG dem Kunden zum Beratungstarif pro Stunde in Rechnung stellen. Die Verrechnung von Forderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen.
Art. 12. Besondere Bestimmungen zu Internet-Auftritten
Art. 12.1 Rechtswidrige Inhalte
Der Kunde gewährleistet, dass die auf seinem Internet-Auftritt angebotenen Produkte, Dienstleistungen, Inhalte oder die durch eine Verlinkung auf einem anderen Internet-Auftritt zugänglichen Inhalte gegen keine bestehenden Gesetze der Schweiz verstossen, insbesondere nicht gewaltverherrlichender, rassistischer oder pornographischer Art sind. Der Kunde stellt OXL AG von allen Ansprüchen wegen Verletzung dieser Pflichten frei. OXL AG lehnt die Erstellung von Internet-Auftritten und Software-Lösungen mit rechtswidrigem Inhalt ab.
Art. 12.2 Urheberrechte
Der Kunde gewährleistet, dass er die Rechte zur Verwendung, Abänderung und Veröffentlichung der von ihm beigebrachten Inhalte (in Wort, Bild und Ton) besitzt und nicht die Rechte Dritter verletzt. Der Kunde befreit die OXL AG von allen Ansprüchen wegen Verletzung der Rechte Dritter.
Art. 13. Schlussbestimmungen
Art. 13.1 Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Vertragspartner verpflichten sich selber wie auch ihre Mitarbeiter und beauftragte Drittpersonen zur Wahrung der Vertraulichkeit. OXL AG verpflichtet sich alle bei der Erstellung der Software-Lösung eingesehenen Personendaten des Vertragspartners, insbesondere dessen Kundendaten, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt, solange daran ein berechtigtes Interesse besteht, auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses aufrecht.
Die Vertragspartner sind sich bewusst, dass Abschluss und Erfüllung des Vertrages zu einer Bearbeitung personenbezogener Daten über die Vertragspartner und deren Mitarbeiter führen kann. Sie erklären sich damit einverstanden, dass solche Daten zur Abwicklung und Pflege ihrer Geschäftsbeziehungen verwendet werden.
Art. 13.2 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
OXL AG kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Sie versieht die AGB mit einer Versionsangabe. Die jeweils verbindliche Fassung der AGB ist unter http://www.OXL.ch verfügbar. Damit eine neue Version der AGB Vertragsbestandteil in einem laufenden Projekt wird, muss sie vom Kunden schriftlich akzeptiert werden.
Art. 13.3 Streitbeilegung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle von Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag in guten Treuen eine einvernehmliche Regelung anzustreben. Der Gerichtsstand ist Adliswil. Es gilt schweizerisches Recht.
Version 12.2024